Sanierung der Landstraße L 729 zwischen Eckmannshausen und Unglinghausen

Neuer Terminplan:

In einem Telefongespräch am 11.08.11 erhielt ich von Herrn Karl-Josef Fischer, Pressesprecher des Landesbetriebs Straßen NRW (Niederlassung Siegen) folgende Auskunft zu den Planungen der Erneuerung der Landstraße L 729, Streckenabschnitt Eckmannshausen–Unglinghausen:

Der ursprünglich in der örtlichen Presse im Mai genannte, anvisierte Termin für die Deckenerneuerung, August 2011, kann nicht eingehalten werden.

Die Sanierung der L 728, Streckenabschnitt Eckmannshausen-Herzhausen hat jetzt begonnen. Während diese Maßnahme erfolgt, wird der Verkehr teilweise über die L 729 umgeleitet werden müssen. Gleichzeitig ist damit ausgeschlossen, dass die Deckenerneuerung auf der L 729 zwischen Eckmannshausen und Unglinghausen in Angriff genommen werden kann.

Der Abschluss der Arbeiten auf dem Streckenabschnitt zwischen Eckmannshausen und Herzhausen ist, bis auf einige Restarbeiten, für Ende September anvisiert.

Der Fahrplan für unseren Streckenabschnitt sieht laut Herrn Fischer nunmehr folgendermaßen aus: In der 35. Kalenderwoche erfolgt die Veröffentlichung der Ausschreibung der Arbeiten. Mitte September ist Submissionstermin, das heißt zu diesem Zeitpunkt liegen die Angebote vor. Ende September erfolgt die Auftragsvergabe. Oktober 2011 wird die Baudurchführung stattfinden. Die Bauzeit beträgt ca. 14 Tage.

Laut Herrn Fischer hat die Deckenerneuerung, bei der etwa 12 Zentimeter abgetragen und erneuert werden, eine Haltbarkeit von 15-20 Jahren. 5 Jahre allein beträgt die Gewährleistung hierfür.

Bei den durchzuführenden Arbeiten handelt es sich nicht, wie in der Vergangenheit, um eine Oberflächenbehandlung (OB), deren Haltbarkeit nur wenige Jahre beträgt und die nur etwa ein Drittel der jetzt veranschlagten Kosten in Höhe von 250.00,00 Euro betragen hätte.

Vor dem Baubeginn im Oktober wird keine oberflächliche Asphaltierung einzelner Schlaglöcher mehr stattfinden,  der Zustand bleibt bis dahin unverändert.

Artikel Siegener Zeitung vom 29.07.11


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