Antrag auf Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Kreisstraße 27 in den Ortseingangsbereichen

Siegener Zeitung, Artikel vom 05.09.12

Am 29.02.2012 erfolgte auf Wunsch etlicher Bürger und Anlieger der „Hüttentaler Straße“ und „Herzhausener Straße“ die Übergabe eines Schreibens sowie einer Unterschriftenliste mit 102 Unterschriften an die Stadt Netphen durch die Ortsbürgermeisterin. Darin wurde um Einrichtung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h im Ortseingangsbereich der beiden Straßen gebeten.

Begründet wurde das Anliegen im Schreiben folgendermaßen:

Immer wieder werden Anlieger der Straßen „Hüttentaler Straße“ und „Herzhausener Straße“ auf gefährliche Situationen im Ortseingangsbereich der beiden Straßen aufmerksam.

Obwohl vor einiger Zeit, nach einem schlimmen Unfall, an der Hüttentaler Straße das Gefahrzeichen „Doppelkurve“ aufgestellt wurde, wird dort weiterhin mit einer Geschwindigkeit in den Ort hineingefahren, die den Gegebenheiten der Straße im Ortseingangsbereich nicht gerecht wird. Die Hüttentaler Straße verläuft im Ortseingangsbereich in einer für Fahrer und Fußgänger nicht einzusehenden, engen Doppelkurve. Es gibt keinen Bürgersteig in diesem Bereich der zur Sicherheit der Fußgänger nötig wäre. Etliche Fußgänger, insbesondere ältere Mitbürger und Familien mit Kindern und Kinderwagen gehen an der Hüttentaler Straße entlang, um zu dem Weg zu gelangen, der parallel zur Hauptstraße, am Friedhof vorbei, vom Niederdorf zum Oberdorf führt.

Eine Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 Stundenkilometer,  beginnend bei dem Schild „Doppelkurve“, wäre hier eine klare und eindeutige, zielführende Vorschrift. Sie würde für Fußgänger ebenso wie für die motorisierten Verkehrsteilnehmer zu mehr Sicherheit führen.

Die Herzhausener Straße ist im Ortseingangbereich sehr schmal. Sie ist relativ wenig befahren und eröffnet kurz nach dem Ortseingangschild den Blick auf die Ampelkreuzung an der Hauptstraße. Wenn die Ampel „Grün“ zeigt, beschleunigen Autofahrer zum Teil die Fahrgeschwindigkeit, um noch die Ampelkreuzung passieren zu können.

Kindern, die gerne an der Herzhausener Straße auf Höhe der Kreuzung der Straßen Vor der Hurth/Vor der Haardt  spielen, stellt sich diese Straßenkreuzung aufgrund des relativ geringen Verkehrsaufkommens wie ein schöner großer Platz dar. Sie bedenken nicht die Gefahr, die durch 50 km/h schnelle oder noch schnellere Fahrzeuge für sie besteht. Aus diesem Grund wurde vor einiger Zeit in diesem Bereich das Gefahrzeichen „Kinder“ aufgestellt.

In den Ortschaften Setzen und Herzhausen ist die Kreisstraße 27 im Ortseingangsbereich mit  Geschwindigkeitsbegrenzungen auf 30 Stundenkilometer versehen. In Unglinghausen sollte ebenso verfahren werden wie in Setzen und Herzhausen. Für die Anlieger sowie alle Fußgänger, insbesondere für Familien mit Kindern sowie für Senioren, wäre dies eine Entscheidung für mehr Sicherheit, aber auch für mehr Wohn- und Lebensqualität. Eine Behinderung des Verkehrs ist durch eine Geschwindigkeitsbegrenzung nicht zu erwarten.

Der Antrag auf Geschwindigkeitsbegrenzung wurde während der Verkehrsbesprechung am 11.07.12 im Rathaus der Stadt Netphen beraten. An der Verkehrsbesprechung nahmen für die Entscheidungsfindung Vetreter der folgenden Institutionen teil: Stadt Netphen: Landesbetrieb Straßenbau NRW, Niederlassung Siegen; Kreispolizeibehörde; Verkehrswacht.

Das Anliegen, eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h im Ortseingangsbereich der Herzhausener- und Hüttentaler Straße einzurichten, wurde abgelehnt.

Auszug aus dem Protokoll hierzu:

Tagesordnungspunkt 11.: Unglinghausen, K 27 „Herzhausener Straße“ / „Hüttentaler Straße“

Erneuter Antrag von Frau Elke Bruch, Ortsbürgermeisterin
Beantragte Maßnahme: Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h (Zeichen 274-53 StVO).
Begründung: Durch überhöhte Geschwindigkeiten werden Kinder gefährdet.

Ergebnis: Die Mitglieder der Kommission stellen fest, dass die „Herzhausener Straße“ beidseitig mit Gehwegen ausgebaut ist und sich dem Verkehrsteilnehmer übersichtlich darstellt. In der Vergangenheit wurde bereits das Zeichen 136 StVO (Achtung Kinder) aufgestellt. In diesem Zusammenhang wird an die elterliche Aufsichtspflicht erinnert. Weitere beschränkende Maßnahmen sind weder notwendig noch zulässig. Der Antrag auf Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h wird daher abschließend abgelehnt, nicht nur im Hinblick auf den innerörtlichen Ausbauzustand der Kreisstraße, sondern auch, um einen eventuellen Präzedenzfall zu vermeiden.
In der „Hüttentaler Straße“ wurde in der Vergangenheit das Zeichen 105 StVO (Achtung
Doppelkurve), sowie das Zeichen 140 StVO (Achtung Tiere, Viehtrieb) angeordnet und somit auf die örtlichen Gegebenheiten hingewiesen. Weiterhin wird festgestellt, dass der Kurvenbereich aufgrund der Gegebenheiten von einem verantwortungsbewußten Verkehrsteilnehmer nicht schneller als mit 30km/h befahren werden kann.
Eine weitergehende Beschränkung der „Hüttentaler Straße“ wird daher abschließend abgelehnt.

Das Protokoll der gesamten Sitzung finden Sie auf der homepage der Stadt Netphen unter „Verwaltung/Politik“, „Ratsinformationssystem“, „Vorlagen“ unter der Vorlagen-Nummer 152/2012 sowie unter folgendem Link: Verkehrsbesprechung vom 11.07.2012

Als pdf-Datei: MITTEILUNGS-VORLAGE 152-2012

Siegener Zeitung, Artikel vom 05.09.12

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