Entwurf des neuen Regionalplans

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Wie in der örtlichen Presse bekannt gegeben, soll der Regionalplan Arnsberg – Räumlicher Teilplan Märkischer Kreis, Kreis Olpe und Kreis Siegen-Wittgenstein neu aufgestellt werden.

Natürlich ist auch unser Ort davon betroffen.

Den Akteuren der Region, den Kommunen, den Verbände und den Bürger*innen wird die Gelegenheit gegeben, sich zum Regionalplanentwurf zu äußern. Der Regionalplanentwurf (textliche und zeichnerische Festlegungen und Erläuterungen, Begründung, Umweltbericht) liegt hierfür im Zeitraum vom 29.01.2021 bis einschließlich 30.06.2021 aus.

Für unser Dorf Unglinghausen sind unter anderem sicherlich die geplante Festlegung über den Windenergiebereich westlich von unserem Ort, in Obersetzen von Interesse sowie die Ausführungen (Bedarfplanmaßnahmen ohne räumliche Festlegung) zu den möglichen zusätzlichen Verbindungsstraßen von Kreuztal über Wittgenstein bis an die Landesgrenze nach Hessen, B508n und B62n. Wie die Bezeichnung „Bedarfsplanmaßnahme ohne räumliche Festlegung“ schon aussagt, gibt es noch keine festgelegte Strecke auf welcher die Straßen verlaufen würden. Eine Abweichung von der eingezeichneten Linie kann sich ergeben.

Wer sich informieren möchte, findet hier die Vorlage und weitere Informationen der Stadt Netphen zum Entwurf des neuen Regionalplans. In dem „Abgleich Regionalplan zur Vorlage 105/2021“ finden Sie speziell zu Unglinghausen Ausführungen auf der Seite 26.

Darüber hinaus finden Sie hier den Link zum kompletten Entwurf des neuen Regionalplans und den Informationen der Bezirksregierung.

Dort finden Sie in der PDF „Textliche und zeichnerische Festlegungen und Erläuterungen“ auf der Seite 248 (von 316) die Karte mit den eingezeichneten Windkraftflächen, so auch die Fläche 82 in Obersetzen, welche westlich von Unglinghausen liegt.

Zudem finden Sie in der PDF „Textliche und zeichnerische Festlegungen und Erläuterungen“ ab Seite 125 das Thema „Verkehr und Infrastruktur“ und auf Seite 133 ein „Statement“ zur „Route 57“. Die möglichen Bundesfernstraßen B508n und B62n sind auf Seite 235 (von 316) eingezeichnet.

In der PDF „Begründung“ ist auf Seite 87 unter der Überschrift „Verbindung Siegerland -Wittgenstein“ ebenfalls ein Statement vorhanden.

Das Thema Windenergie wird in der „Begründung“ ab Seite 128 behandelt.

Windenergiebereiche, Seite 248

Straßennetz, Seite 235

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