Am 14. Mai 2017 findet in Nordrhein-Westfalen die Landtagswahl und am 24. September 2017 die Bundestagswahl statt.
Für den Stimmbezirk Unglinghausen wird, wie bei jeder Wahl, wieder ein Wahlvorstand gebildet. Dieser trägt an dem jeweiligen Sonntag im Bürgerhaus Unglinghausen Sorge für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl.
Für die Wahlvorstände am 14. Mai und 24. September werden Wahlhelfer gesucht!
Voraussetzung für die Tätigkeit in einem Wahlvorstand ist die Wahlberechtigung. Die Tätigkeit im Wahlvorstand ist eine ehrenamtliche Tätigkeit, es wird eine Aufwandspauschale in Höhe von 30 EUR gezahlt.
Welche Aufgaben hat der Wahlvorstand?
Ein Wahlvorstand hat die Aufgabe, im Wahllokal den ordnungsgemäßen Ablauf der Stimmabgabe zu überwachen und das vorläufige Wahlergebnis zu ermitteln. Der Wahlvorstand besteht aus dem Wahlvorsteher, dem stellvertretenden Wahlvorsteher und mehreren Beisitzern. Am Wahlsonntag trifft sich der Wahlvorstand um 7.30 Uhr im Wahllokal. Er bereitet den Wahlraum für die Stimmabgabe vor, damit pünktlich um 8.00 Uhr mit der Stimmabgabe begonnen werden kann.
In Abstimmung mit dem Wahlvorsteher können sich die Mitglieder des Wahlvorstandes tagsüber bei dieser Tätigkeit abwechseln.
Um 18.00 Uhr wird die Stimmabgabe geschlossen. Danach erfolgt die Auszählung der Stimmzettel. Dabei müssen alle Mitglieder des Wahlvorstandes anwesend sein. Diese Tätigkeit dauert dann je nach Größe des Wahlbezirkes bis zu ca. 2 Stunden, so dass die Tätigkeit etwa gegen 20.00 Uhr beendet ist.
Bürger, die bei der Durchführung einer oder beider Wahlen als Wahlhelfer im Wahllokal mitwirken möchten, oder noch Fragen hierzu haben, bitte ich um ihre Nachricht.
Die Mitwirkung als Wahlhelfer ist ein Beitrag zur Demokratie. Ich würde mich sehr freuen, Rückmeldung zu erhalten.
Elke Bruch