Informationen für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer
Das Land Nordrhein-Westfalen gibt per Gesetz (Landeswassergesetz, §61 a) vor, dass bis 2015 alle Hauseigentümer die Dichtheit ihrer Abwasserleitungen prüfen lassen müssen. Undichte Leitungen müssen saniert werden. Anschließend steht alle 20 Jahre eine Wiederholungsprüfung auf Dichtheit an.
Städte und Gemeinden in NRW können per Satzung jedoch abweichende Fristen festlegen.
Die Stadt Netphen empfiehlt, bei Neubauten und bei sowieso anstehenden entsprechenden Sanierungsarbeiten, die Dichtheitsprüfung von einem anerkannten Betrieb sofort mit durchführen zu lassen.
Allen Anderen wird jedoch empfohlen, die Entwicklung in Netphen im Jahr 2011, in Bezug auf die Satzung und die darin enthaltenen Fristen, abzuwarten.
Angestrebt wird von der Stadt Netphen anschließend ein Angebot für eine gemeinschaftliche Maßnahme mit dadurch günstigeren Preisen!
Die Dichtheitsprüfung wird auf unserer nächsten Bürgerversammlung in Unglinghausen am 18.01.2011 ein Tagesordnungspunkt sein.