Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes

Die Stadt Netphen plant die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes. Die geplanten Änderungen betreffen alle Ortschaften der Stadt, somit auch Unglinghausen. Da sich zur Neuaufstellung bei einigen Bürgern Fragen ergeben haben, erhalten Sie hier allgemeine sowie konkrete Informationen.

In der unten stehenden pdf-Datei sind die geplanten Änderungen, soweit sie Unglinghausen betreffen, eingezeichnet:

Anlage_3_-_Unglinghausen

Allgemeine Informationen zur Wirkung eines Flächennutzungsplanes:

  • Im Außenbereich von Ortsteilen: Die Darstellung im Flächennutzungsplan hat eine unmittelbare Wirkung bei Genehmigungen von Vorhaben außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile.
  • Im beplanten Innenbereich von Ortsteilen: Die Zulässigkeit eines Vorhabens richtet sich nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
  • Im unbeplanten Innenbereich von Ortsteilen: Die Zulässigkeit richtet sich ausschließlich nach den Zulässigkeitskriterien des § 34 BauGB (Einfügen in die Eigenart der näheren Umgebung, Erschließung gesichert … ), der Flächennutzungsplan stellt kein Entscheidungskriterium dar.

Die Abgrenzung des unbeplanten Innenbereichs wird festgelegt durch:

  • die Aufstellung einer Satzung gem. § 34 (4) BauGB (Klarstellungssatzung, Entwicklungssatzung, Ergänzungssatzung)
  • die in der Örtlichkeit wahrnehmbaren Verhältnisse (Siedlungsstruktur, Topografie, Zerschneidung durch Straßen etc.)

Verfahrensablauf:

Zum Verfahrensablauf gehört der Offenlegungsbeschluss.

    Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes steht am 07.10.13 auf der Tagesordnung des Stadtentwicklungsausschusses und am 17.10.13 auf der Tagesordnung des Rates der Stadt Netphen. Hier stehen zur Beschlussfassung an:

    – Beschluss über die Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB

    Beschluss der öffentlichen Auslegung des Entwurfes zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Netphen mit Begründung und Umweltbericht gemäß § 3(2) und § 4(2) BauGB.

    Wenn die Beschlussfassung entsprechend erfolgt, wird die Offenlage in absehbarer Zeit vorgenommen, je nach Verfahrensfortgang eventuell zum Jahreswechsel. Dann haben die Bürger ebenso wie Behörden und die Träger öffentlicher Belange die Möglichkeit Anregungen in Form einer Stellungnahme in das Verfahren einzubringen.

    Weitere allgemeine Informationen dazu erhalten Sie hier:

    Auf der homepage der Stadt Netphen ist die entsprechende, ganz Netphen umfassende,  umfangreiche Vorlage eingestellt. Sie finden diese unter folgendem Link:

    Vorlage 162/2013

    Bei Fragen zu den geplanten Änderungen im FNP, bitte ich um Rückruf. Ebenso steht die Stadt Netphen für Fragen zur Verfügung.

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