Schöffinnen / Schöffen gesucht!

Die Stadt Netphen bittet alle OrtsbürgermeisterInnen um Personen-Vorschläge für das Schöffenamt beim Amtsgericht und Landgericht Siegen.

Interessenten für das Amt werden auf eine Vorschlagsliste genommen. Aus dieser Liste werden dann vom Schöffenwahlausschuss die Schöffen gewählt.

Voraussetzung für das Amt der Schöffin bzw. des Schöffen ist ein Mindestalter von 25 Jahren, ein Höchstalter von 69 Jahren sowie die deutsche Staatsbürgerschaft. Die Amtszeit beginnt am 01.01.2014 und endet am 31.12.2018.

Erfahrungsgemäss nehmen Schöffinnen bzw. Schöffen  innerhalb eines Jahres an ca. 8 – 12 Verhandlungen teil. Die Termine werden vor Beginn eines Jahres bekanntgegeben, damit Urlaubsplanungen oder Änderungswünsche Berücksichtigung finden können.

Weitergehende Informationen zum Amt der Schöffin bzw. des Schöffen erhalten sie unter folgendem Link: Schöffenamt

Ich bitte Bürgerinnen bzw. Bürger, die an diesem Amt Interesse haben oder noch Fragen dazu haben, sich kurzfristig bei mir zu melden.

Elke Bruch
– Ortsbürgermeisterin –
Tel. 28466
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