Am 26. September 2021 findet die Bundestagswahl statt. Für den Wahlbezirk Unglinghausen wird, wie bei jeder Wahl, wieder ein Wahlvorstand, bestehend aus acht Bürgerinnen/Bürgern, gebildet. Dieser trägt am Wahlsonntag im Bürgerhaus Unglinghausen Sorge für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl.
Für den Wahlvorstand werden noch Wahlhelfer/innen gesucht.
Voraussetzung für die Tätigkeit in einem Wahlvorstand ist die Wahlberechtigung. Die Mitwirkung im Wahlvorstand ist eine ehrenamtliche Tätigkeit, es wird eine Aufwandspauschale/Erfrischungsgeld in Höhe von 40 EUR gezahlt.
Welche Aufgaben hat der Wahlvorstand?
Er hat die Aufgabe, im Wahllokal den ordnungsgemäßen Ablauf der Stimmabgabe zu überwachen und das vorläufige Wahlergebnis zu ermitteln. Der Wahlvorstand besteht aus dem Wahlvorsteher oder der Wahlvorsteherin, dem stellvertretenden Wahlvorsteher/der stv. Wahlvorsteherin, dem Schriftführer und dem stv. Schriftführer bzw. Schriftführerin, sowie mehreren Beisitzern bzw. Beisitzerinnen. Am Wahlsonntag trifft sich der Wahlvorstand um 7.30 Uhr im Wahllokal. Er bereitet den Wahlraum für die Stimmabgabe vor, damit pünktlich um 8.00 Uhr mit der Stimmabgabe begonnen werden kann.
In Abstimmung mit dem Wahlvorsteher können sich die Mitglieder des Wahlvorstandes tagsüber bei dieser Tätigkeit abwechseln.
Um 18.00 Uhr wird die Stimmabgabe geschlossen. Danach erfolgt die Auszählung der Stimmzettel. Dabei müssen alle Mitglieder des Wahlvorstandes anwesend sein. Diese Tätigkeit dauert dann je nach Größe des Stimmbezirkes bis zu ca. 2 Stunden, so dass die Tätigkeit etwa gegen 20.00 Uhr beendet sein wird.
Bürger, die bei der Durchführung der Wahlen als Wahlhelfer im Wahllokal mitwirken möchten, oder noch Fragen hierzu haben, bitte ich um ihre Nachricht.
Die Mitwirkung als Wahlhelfer ist ein Beitrag zur Demokratie! Ich würde mich sehr freuen, Rückmeldung zu erhalten.
Elke Bruch